Blogbeitrag in Allgemein
Was macht das BfArM?
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Was macht das BfArM?
Was macht das Bfarm? Spätestens seit der bekannten und hoffentlich bald in der Vergangenheit liegenden Covid-19-Pandemie, ist der Begriff BfArM immer mal wieder in den Nachrichten benannt worden und somit auch in der Wahrnehmung vieler Menschen aufgekommen. Gerade in Bezug auf die Impfstoffe wurde immer wieder vom BfArM gesprochen. Aber was steckt eigentlich hinter dieser Abkürzung und was genau wird eigentlich beim BfArM gemacht?
Was bedeutet „BfArM“?
Die Abkürzung BfArM steht für „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ und ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit eine eigene Bundesoberbehörde. Es ist also dem Bundesministerium unmittelbar nachgeordnet, hat aber selbst kein unter ihm stehende Behörde. Das BfArM ist allerdings sowohl organisatorisch als auch funktionell selbstständig, ist also in der Lage eigene Zuständigkeiten zu besitzen und diese selbstständig wahrzunehmen. Das Bundesministerium für Gesundheit, als übergeordnetes Ministerium, darf keine Entscheidungen an sich ziehen. Weitere Bundesbehörden im Geschäftsbereich sind unter anderem die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), das Robert-Koch-Institut (RKI) oder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI).
Für das BfArM arbeiten über 1000 Mitarbeitende aus verschiedenen Professionen. So sind neben Naturwissenschaftlern (Biologen und Chemiker) vor allem Mediziner und Apotheker beschäftigt. Darüber hinaus aber auch Ingenieure, Mitarbeitende in der Verwaltung und Juristen. All diese Mitarbeitenden sind auf zwei Dienstsitzen in Köln und Bonn verteilt.
Was macht das Bfarm?
Wie der Name schon in Teilen verrät, ist das BfArM für die Zulassung von Arzneimitteln bzw. Medizinprodukten und für die Arzneimittelsicherheit zuständig. Bei den Arzneimitteln gibt es allerdings noch Abgrenzungen. Impfstoffe, Seren und andere besondere Substanzklassen werden vom Paul Ehrlich Institut, einige Arzneimittel werden auch nur von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen.
Neben der Zulassung gilt auch der Verbesserung von Arzneimitteln ein hoher Stellenwert. So werden vom BfArM unter anderem Nebenwirkungen von bereits auf dem Markt befindlichen Medikamenten erfasst und beobachtet. Das ist besonders wichtig, weil die Kenntnis über die Sicherheit von Arzneimitteln zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung nicht vollständig ist. Das liegt vor allem daran, dass bei der Forschung mit neuen Medikamenten im Vergleich zur Gesamtpopulation nur mit einer kleinen Versuchsgruppe geforscht wird. Seltene oder sehr seltene unerwünschte Wirkungen oder Wechselwirkungen können so üblicherweise nicht erkannt werden. Diese genannten neuen Erkenntnisse können auch lange nach der Zulassung erst ergeben.
Darüber hinaus werden vom BfArM Meldungen über auftretende Risiken bei der Verwendung von Medizinprodukten erfasst, ausgewertet und zu ergreifende Maßnahmen koordiniert. Medizinprodukte können in unterschiedlicher Weise ausgeprägt sein und bedienen ein weites Feld. So gehören neben Implantaten oder Injektionsmaterialen mittlerweile auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in den Bereich der Medizinprodukte. Wie bereits angedeutet liegt die Hauptaufgabe in der klinischen Prüfung der Medizinprodukte und in der Bewertung sogenannter „schwerwiegender Vorkommnisse“. Das BfArM ist durch verschiedene nationale und internationale Gesetze, Verordnungen und Richtlinien gebunden.
Was macht das BfArM und weitere Informationen / Newsletter
In unserer Reihe Was macht eigentlich… haben wir bisher dem G-BA, die Kassenärztliche Vereinigungen und die Ärztekammern erklärt. Habt ihr Vorschläge für weitere Themen? Meldet Euch gerne bei uns.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des BfArM.
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