Blogbeitrag in Landarzt sein informiert
Neupatientenregelung streichen – was bedeutet das?
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Neupatientenregelung streichen – was bedeutet das?
Die Neupatientenregelung soll gestrichen werden. Warum gehen dafür nun ÄrztInnen in Deutschland auf die Straße? Schon alleine die grassierende Inflation und die Erhöhung der Energiekosten ist für alle Unternehmen in Deutschland – und selbstverständlich auch im privaten Umfeld – schon jetzt eine Herausforderung. Auch für Arztpraxen wird dieses Problem immer schlimmer. Gepaart mit der von den Krankenkassen geforderten „Nullrunde“ beim Honorar können fehlenden Einnahmen zu Problemen bei der wirtschaftlichen Finanzierung von ambulanten Praxen führen.
Neupatientenregelung streichen
Zusätzlich dazu, plant Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Neupatientenregelung wieder aus dem Gesetz zu streichen. Ende Juni wurde dies im Gesetz zur Stabilisierung der Kassenfinanzen angekündigt. Dies könnte zur Folge haben, dass Ärztinnen und Ärzten in den ambulanten Praxen weitere Einnahmen fehlen.
Was ist die Neupatientenregelung?
Die Neupatientenregelung wurde im Jahr 2019 gemeinsam mit einer erhöhten Sprechstundenzeit im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt worden. Dieses Gesetz sollte für die Praxen als Anreiz dienen, mehr Termine anzubieten und somit mehr PatientInnen zu versorgen. Grob zusammengefasst besagt die Regelung, dass Leistungen an für die Praxis neue PatientInnen nicht aus einem gedeckelten Topf, sondern extrabudgetär bezahlt werden. Als neue Patienten galten in dem Sinne alldiejenigen die zuletzt vor über zwei Jahren in der Praxis behandelt wurden.
Generell werden niedergelassen Ärztinnen und Ärzte zum Großteil aus einem Topf der Krankenkasse bezahlt. Die Budgetierung dieses Topfes bedeutet, dass die Leistungen von Ärztinnen und Ärzten nur bis zu einer bestimmten Menge zu 100 Prozent bezahlt werden. Wenn diese Mengen und somit das festgeschriebene Budget überschritten werden, werden die Leistungen nur noch mit Abschlägen zu 80 und 90 Prozent bezahlt. Neben Früherkennungsuntersuchungen, wie bspw. Hautkrebs-Screenings, war bis zuletzt die Neupatientenregelung extrabudgetär – also vom Budget ausgenommen. Grund für die Einsparungen sind enorme Defizite bei den Krankenkassen. Für das Jahr 2023 wird ein Minus von 17 Milliarden Euro prognostiziert.
Konsequenz: Ärzt:innen streiken
Als Konsequenz darauf streikten in den vergangenen Tagen tausende Ärztinnen und Ärzte von Schleswig-Holstein bis Bayern. Überall in Deutschland standen Patientinnen und Patienten vor verschlossenen Türen. Da Ärztinnen und Ärzte offiziell gar nicht streiken dürfen, war es meist offiziell ein „Fortbildungstag“. Die Ärzte, Dachorganisationen und Verbände kritisieren, das Kippen der Neupatientenregelung. Zum einen seien NeupatientInnen klar definiert und würden prozessual deutlich mehr Arbeit machen, als BestandspatientInnen. Trotzdem würde man dann weniger Geld bekommen.
Was bedeutet das für die Patientinnen und Patienten: grundsätzlich könnte es mit dieser Änderung deutlich schwieriger werden, einen Termin zu bekommen. Sowohl bei hausärztlichen, viel mehr aber bei fachärztlichen Praxen. Die Praxen nehmen weniger PatientInnen auf und müssen ggf. auch auf Mitarbeitende verzichten, wodurch es zu deutlich längeren Wartezeiten kommen kann. Darauffolgend könnte für viele PatientInnen aufgrund von fehlenden Terminen der Weg ins Krankenhaus führen, was zu weiteren Problemen in der Finanzierung und in den Abläufen der Kliniken führen könnte.
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