Finanzielle Förderung
Finanzielle Förderung ambulanter Weiterbildungsabschnitte
Die KVSA fördert die ambulanten Weiterbildungsabschnitte zum Facharzt für Allgemeinmedizin.
Die Förderung in Höhe von 5.000 € pro Monat (40 Stunden/Woche) zahlt die KVSA auf Antrag an den weiterbildenden Arzt.
Förderungen sind darüber hinaus möglich in Höhe von:
- 500 €/Monat bei Weiterbildung in unterversorgten Regionen bzw.
- 250 €/Monat bei Weiterbildung in drohend unterversorgten Regionen.
Die von der KVSA gezahlte monatliche Förderung ist in voller Höhe ohne Abzüge (Bruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteil) an den Arzt in Weiterbildung zu zahlen.
Für alle Fachgebiete unabhängig von einer Förderung:
Dem weiterbildenden Arzt wird zur Finanzierung der Lohnnebenkosten ein monatlicher Aufstockungsbetrag von 1.000 € gezahlt. Die Zahlung erfolgt je genehmigten Arzt in Weiterbildung in Vollzeit.