Finanzielle Förderung
Landarztprämie
Eine möglichst flächendeckende, qualitativ hochwertige ambulante ärztliche Versorgung der Menschen überall in Bayern ist ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Deswegen unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im ländlichen Raum des Freistaats mit der Landarztprämie.
Ziel ist, die Entscheidung von Ärztinnen und Ärzten für eine Tätigkeit auf dem Land zu erleichtern und diese bei der Niederlassung und dem Aufbau der eigenen Praxis zu unterstützen. Hierfür hat die Bayerische Staatsregierung bereits im Jahr 2012 ein Förderprogramm zur Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten gestartet. Im Dezember 2014 und Dezember 2015 haben wir diese Unterstützung auf weitere familiennahe Arztgruppen, zum Beispiel Kinder- und Frauenärzte, ausgeweitet.
Seit dem 1. Januar 2021 gehen wir diesen Weg konsequent weiter und haben die Niederlassungsförderung zu einer bürokratieärmeren und noch effizienteren Landarztprämie weiterentwickelt, die auch Medizinische Versorgungszentren mit umfasst. Bis zum 31. März 2022 konnten bereits 932 Ärztinnen und Ärzte bei der Praxisgründung bzw. Filialbildung auf dem Land unterstützt werden, davon allein 653 Hausärztinnen und Hausärzte. Diese Zahlen unterstreichen den Erfolg dieses Programms.
- Bei einer Niederlassung beträgt die Förderung bis zu 60.000 Euro (Vertragspsychotherapeutinnen/-therapeuten bis zu 20.000 Euro),
- bei Gründung einer Filialpraxis bis zu 15.000 Euro (Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten bis zu 5.000 Euro)