Finanzielle Förderung
Landarztprämie: Bis zu 60.000 €
Eine möglichst flächendeckende, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der bayerischen Bevölkerung hat für die Bayerische Staatsregierung hohe Priorität. Einen wichtigen Beitrag leistet hier die Niederlassungsförderung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ländlichen Gegenden des Freistaats.
- Bei einer Niederlassung beträgt die Förderung bis zu 60.000 Euro (Vertragspsychotherapeutinnen/-therapeuten bis zu 20.000 Euro),
- bei Gründung einer Filialpraxis bis zu 15.000 Euro (Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten bis zu 5.000 Euro)
Stand: 01/2021