Stipendium Förderung Bild

Stipendium

Medizinstipendium – LK Cloppenburg

Stipendium

Medizinstipendium – LK Cloppenburg

STIPENDIEN FÜR MEDIZINSTUDIERENDE

Der Landkreis Cloppenburg hat es sich zur Aufgabe gemacht, die hausärztliche Versorgung zukunftsgerichtet sicherzustellen. Mit diesem Ziel fördert der Landkreis Medizinstudentinnen und -studenten, die sich schon während des Studiums für eine spätere hausärztliche Tätigkeit im Landkreis Cloppenburg entscheiden. Die monatliche Zuwendung soll es den Studierenden ermöglichen, sich auf ein intensives Studium und einen schnellen und erfolgreichen Abschluss zu konzentrieren. Das Stipendium wird vom ersten Semester des Bewilligungszeitraumes längstens bis zum Ende der Regelstudienzeit von zwölf Semestern und drei Monaten gewährt.

Monatlich erhalten die Stipendiaten*innen einen Betrag von 500 EUR.

Alle Details und weitere Förderungen für Studierende entnehmen Sie bitte der Homepage der Gesundheitsregion des Landkreises Cloppenburg.

Eckdaten

Stipendium

500 €

Studierende Klinik, Studierende im PJ

Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen

Zeitraum: 5 Jahre

Förderregion

Landkreis Cloppenburg

Mehr Informationen und Bewerbung

Verpflichtungen des/der Studierenden nach Ablauf des Förderzeitraums

    • a)  Der/Die Studierende verpflichtet sich, unmittelbar nach Erlangung der ärztlichen Approbation eine fachärztliche Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren, die zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt.
    • b)  Mit Beginn der Facharztweiterbildung ist nachzuweisen, wo die Weiterbildung absolviert wird. Der/Die in der Weiterbildung befindliche Arzt/Ärztin ist verpflich- tet, während der Facharztweiterbildung dem Landkreis Cloppenburg jährlich durch eine Bescheinigung der Weiterbildungsstätte nachzuweisen, dass das Weiterbildungsverhältnis weiterhin besteht. Nach Bestehen der Prüfung ist dem Landkreis Cloppenburg eine beglaubigte Kopie der Anerkennungsurkunde vor- zulegen. Eine Nichtzulassung zur Prüfung bzw. eine Verlängerung der vorgese- henen Weiterbildungszeit nach jeweiliger Weiterbildungsordnung ist dem Land- kreis Cloppenburg anzuzeigen.
    • c)  Der/Die Studierende verpflichtet sich, binnen eines Jahres nach Abschluss der vorstehend aufgeführten Facharztweiterbildung als Facharzt/Fachärztin für All- gemeinmedizin im Landkreis Cloppenburg an der vertragsärztlichen Versor- gung teilzunehmen. Dies kann in eigener Niederlassung oder auch im Angestell- tenverhältnis in einer Vertragsarztpraxis oder einem Medizinischen Versorgungs- zentrum (MVZ) erfolgen.
    • d)  Der/Die Studierende verpflichtet sich zu einer Teilnahme an der vertragsärztli- chen Versorgung für fünf Jahre.
    • e)  Die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung kann auch in einer Teilzeit- stelle von mindestens 50 % erfolgen. Dadurch verlängert sich die Verpflichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung entsprechend.

LK Cloppenburg

Christoph Essing
+49 4471 15237
essing@lkclp.de

Zum Förderprogramm