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Finanzielle Förderung

Niederlassungsförderung – LK Cloppenburg

Finanzielle Förderung

Niederlassungsförderung – LK Cloppenburg

Derzeit werden folgende Facharztrichtungen von uns finanziell unterstützt:

Für eine Niederlassung oder für den Aufbau einer Zweigpraxis im Landkreis Cloppenburg vergeben wir jährlich bis zu zwei Förderungen. Folgende Beträge stehen dafür zur Verfügung:

Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte der Homepage der Gesundheitsregion des Landkreises Cloppenburg.

Zusätzlich zum Förderprogramm der Gesundheitsregion gibt es noch die Möglichkeit, sich von der Wirtschaftsförderung des Landkreisesunterstützen zu lassen. Hier stehen unabhängig von der Facharztrichtung bis zu 50.000 EUR zur Verfügung. Die Landkreismittel sind untereinander kumulierbar (nach Einzelfallentscheid).

Eckdaten

Finanzielle Förderung

30.000 €

Fachärzt:innen

Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen

Förderregion

Landkreis Cloppenburg

Mehr Informationen und Bewerbung

  1. Die Förderung setzt voraus,
  • dass die Niederlassung bzw. Gründung einer Zweigpraxis mit der ärztlichen Bedarfsplanung in Übereinstimmung steht und die zulassungsrechtliche Entscheidung erfolgt ist,
  • dass der Zuwendungsempfänger sich verpflichtet, die hausärztliche Tätigkeit innerhalb von sechs Monaten nach der zulassungsrechtlichen Entscheidung auf- zunehmen,
  • dass der Zuwendungsempfänger sich bei einer Niederlassung bzw. Gründung einer Zweigpraxis verpflichtet, die hausärztliche Tätigkeit für die Dauer von fünf Jahren auszuüben (im Falle der Filialbildung im Umfang von mindestens zehn Stunden pro Woche an mehreren Tagen in der Zweigpraxis),
  • dass mit der Niederlassung bzw. Gründung einer Zweigpraxis vor der Bewilligung nicht begonnen wurde oder ausnahmsweise die schriftliche Zustimmung zur vorzeitigen Niederlassung erteilt worden ist.

Landkreis Cloppenburg

Christoph Essing
+49 4471 15237
essing@lkclp.de

Zum Förderprogramm