Finanzielle Förderung
Umsatzgarantie bei Niederlassung in zwingend erforderlichem Sitz
Leider kommt es vor, dass Vertragsarztsitze nicht besetzt werden können, da sich kein Arzt für die Aufnahme einer Tätigkeit findet. Handelt es sich hierbei allerdings um einen Vertragsarztsitz dessen Besetzung aus Sicherstellungsgründen zwingend erforderlich ist, kann die KVN eine Umsatzgarantie zusichern. Ein Praxisgründer erhält für die Niederlassung dann einen garantierten Umsatz.
Die Höhe der Garantie wird auf Basis des durchschnittlichen Umsatzes in der entsprechenden Facharztgruppe festgelegt und kann für bis zu zwei Jahre gewährt werden. In der Anfangsphase einer Praxis gibt dies Praxisgründern Planungssicherheit, da sie somit unabhängig von den tatsächlich erzielten Honoraren sind.
Sowohl für hausärztliche als auch für fachärztliche Versorgungsengpässe ist die Umsatzgarantie ein mögliches Unterstützungsinstrument.