Finanzielle Förderung
Ziel und Zukunft
Mit dem Programm „Ziel und Zukunft (kurz: ZuZ)“ begegnet die KV Baden-Württemberg dem Ärztemangel und schafft Anreize für die ärztliche Tätigkeit im Südwesten. Im Rahmen von ZuZ unterstützen wir in ausgewiesenen Fördergebieten die Niederlassung freiberuflicher Ärzte und Psychotherapeuten sowie die Tätigkeit angestellter Ärzte in diesen Praxen, Kooperationen und Nebenbetriebsstätten. Auch für Ärzte, die in ihrer Haus- oder Facharztpraxis eine Hospitation ermöglichen, angehende und bereits praktizierende Substitutionsärzte und PJ-Studenten, die ein Wahl-Tertial im hausärztlichen Bereich absolvieren, gibt es Fördergeld.
In einer interaktiven Karte auf der verlinkten Webseite ist ersichtlich, für welche Regionen aktuell Förderungen gelten. Das Programm enthält unter anderem folgende Zuschüsse:
- Investitionskostenzuschuss bis 80.000 € bei Übernahme oder Neugründung einer Praxis
- Förderung bis 120.000 € für die Gründung/Übernahme einer ärztlichen Kooperation wie MVZ, BAG oder ÜBAG sowie bis zu 40.000 € für den Einstieg in eine solche Kooperation
- Bis zu 40.000 € für eine haus-/fachärztliche Zweigpraxis
- … viele weitere Förderungen.